Die Kommune x hatte im Jahr z je Einwohner für laufende Zwecke Ausgaben in Höhe von y Euro getätigt. Zu den laufenden Auszahlungen/Ausgaben (kameral) aus Verwaltungstätigkeit gehören sämtliche in einer Periode getätigten Auszahlungen, die – außer im Falle einer Unterfinanzierung – die Vermögensposition einer Gemeinde nicht verändern, z. B. für Personal, Sachaufwendungen oder Transferleistungen im Sozialbereich. Für die Gesamtkreise (Kreis + Gemeinden) und Verbandsgemeinden u.ä. wurden die Zahlungen von gleicher Ebene abgezogen, um Doppelzählungen zu vermeiden.