Der Anteil der Leistungsberechtigten nach SGB II und der Leistungsberechtigten nach SGB XII (im Alter von unter 65 Jahren) an der Bevölkerung (im Alter von unter 65 Jahren) beträgt x %.
Berechnung
((Anzahl der Leistungsberechtigten nach SGB II) + Anzahl der Leistungsberechtigten nach SGB XII im Alter von unter 65 Jahren)) / (Anzahl der Einwohner im Alter von 0 bis unter 65 Jahren) * 100
Quelle
Bundesagentur für Arbeit, Statistische Ämter der Länder